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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der La Sarda GmbH, Uerikon, Schweiz (Reiseveranstalter)
Liebe Sardinienurlauber,
wir haben mit besonderer Sorgfalt eine Auswahl an Ferienunterkünften auf Sardinien für Sie zusammengestellt und hoffen, dass Sie "Ihre" Ferienvilla/Appartement bei
uns finden. Bitte beachten Sie unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, damit Sie wissen, was Sie von uns verlangen können und was wir von
Ihnen erwarten. Die Buchung von Ferienhäusern bei der La Sarda GmbH als Reiseveranstalter für Sardinien erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen:
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Sie können über unsere Vermittlungsagenturen (nachfolgend "Partner"
genannt) Anfragen schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme
stellen. Diese werden umgehend von unseren Partnern mit einer
Verfügbarkeits- und Preisauskunft beantwortet. Hierbei handelt es sich um kein
verbindliches Angebot. Sie können nun entweder mit einer Option bei unseren
Partnern die von Ihnen gewünschte Leistung kostenfrei und unverbindlich, max.
bis zum Ablauf der Optionsfrist reservieren. Während dieser Zeit können Sie Ihre
Buchungsabsicht mitteilen, damit erfolgt eine Anmeldung zu den von Ihnen
gewünschten Leistungen. Oder Sie können direkt ein Objekt zur Buchung
auswählen, womit ebenfalls eine Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten
Leistungen erfolgt. Mit der Anmeldung bieten Sie als Kunde uns gegenüber den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann
ausschließlich schriftlich mit Unterschrift per Post, Fax oder E-Mail vorgenommen
werden. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn unser Partner, nachdem er von
uns bevollmächtigt wurde, Ihnen die Buchung durch eine Buchungsbestätigung
bestätigt.
1.2. Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt
ausschließlich über unsere Partner. Sie sind von uns beauftragt und
bevollmächtigt, in unserem Namen zu vermitteln, Optionierungen vorzunehmen,
Buchungsanfragen entgegenzunehmen und Buchungen zu bestätigen. Unsere
Partner handeln somit als unsere rechtsgeschäftlichen Vertreter und haben damit
ausschließlich die Stellung eines Vermittlers. Unsere Partner übernehmen für uns
und in unserem Namen das Inkasso der Reisepreise.
1.3. Mit der Anmeldung bieten Sie als Kunde uns gegenüber den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich,
fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden.
1.4. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn wir als Reiseveranstalter die
Buchung bestätigen, in der Regel in Form einer Buchungsbestätigung.
2. Zahlung
2.1. Bei Vertragsschluss ist vom Kunden eine angemessene Anzahlung, die im
Vertrag benannt ist, zu leisten. Bei kurzfristigen Verträgen kann es sein, dass nur
einmalig eine Gesamtzahlung gefordert wird; dies ist im Vertrag aufgeführt.
2.2. Die Restzahlung des Reisepreises muss spätestens 30 Tage vor Mietbeginn
gezahlt sein. Bitte beachten Sie hierbei die Banklaufzeiten; maßgeblich ist das
Datum der Gutschrift auf dem vom Partner im Vertrag benannten Konto. Der
Kunde trägt die bei ihm anfallenden Bankgebühren.
2.3. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung
der Reiseunterlagen. Der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, ohne
vollständige Zahlung durch den Kunden die Reiseunterlagen auszuhändigen.
Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der
Reisende auch nach Mahnung und Nachfristsetzung nicht, kann der
Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem
Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Der Reiseveranstalter kann als
Entschädigung eine Rücktrittspauschale entsprechend Ziffer 5.1. verlangen.
3. Leistungen, Preise
3.1. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung, die
Ihnen über unsere Partner zugänglich gemacht wurde (entweder sind dies Fotos
und Hausbeschreibungen des Partners oder die Internet-Homepage des
Partners), sowie nach der Reiseanmeldung und nach der Buchungsbestätigung.
Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, eine Änderung von
Einrichtungen und Ausstattung der Mietobjekte vor Vertragsabschluss
vorzunehmen, über die der Kunde vor Buchung informiert wird. Spätestens acht
Tage vor Reisebeginn erhalten Sie vom Partner den Anfahrtsweg zu Ihrem
Feriendomizil. Sollte entsprechende Unterlagen zu diesem Zeitpunkt nicht
vorliegen, informieren Sie bitte den Partner, über den Sie gebucht haben. Die
Eigenschaften der Objekte, die Objektbeschreibung und die Entfernungsangaben
auf der Internetseite unserer Partner oder im Hausprospekt wurden uns von den
Hauseigentümern mitgeteilt. Es ist in seltenen Fällen möglich, dass der
Hauseigentümer Räume für seine persönlichen Sachen verschlossen hält. Diese
Räume sind in der Leistungsbeschreibung nicht aufgenommen, vom
Vertragsgegenstand also auch nicht erfasst. In jedem Fall wird Ihnen das
Ferienhaus/-appartement in gepflegtem Zustand sauber für den vereinbarten
Mietzeitraum übergeben.
3.2. Sonderwünsche des Kunden können in der Reiseanmeldung bzw. der
Buchungsbestätigung nur als unverbindlich aufgenommen werden, es sei denn,
dass der Reiseveranstalter diese Wünsche ausdrücklich bestätigt.
3.3. Für Nebenkosten wie für Strom, Wasser, Gas berechnen wir Ihnen im Vertrag
eine nach durchschnittlichem Verbrauch berechnete Pauschale. Sollte Ihr
Verbrauch über der Pauschale liegen, berechnen wir Ihnen den Mehrverbrauch.
Die Preise pro Einheit finden Sie im Vertrag.
3.4 Kaution: Kaution: Für die Stellung einer Kaution hinterlegen Sie bitte Ihre
Kreditkartendaten, indem Sie das mit dem Vertrag versandte Kreditkartenformular
ausfüllen oder die Kaution per Bankzahlung anweisen. Die jeweilige Höhe der
Kaution ist im Kreditkartenformular aufgeführt. Falls es zu einem vom Kunden
verschuldeten Schaden am Ferienhaus/-appartement, oder dessen Einrichtung,
kommt, buchen wir die Schadenssumme, maximal bis zur Höhe der hinterlegten
Kaution, von Ihrer Kreditkarte ab. Liegt der Schadensfall über der Höhe der
Kaution, wird Ihnen der darüber hinausgehende Schaden getrennt in Rechnung
gestellt.
4. Leistungsänderungen
4.1. Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden
über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
zu informieren.
4.2. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der
Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte
unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der
Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch Kunden, Umbuchung, Ersatzperson, Reiseversicherung
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. In
diesem Fall verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, kann
aber vom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Der
Reiseveranstalter pauschaliert seinen Ersatzanspruch nach der Nähe des
Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn entsprechend
der nachstehenden Stornostaffel. Hierfür sind in der Regel pauschal folgende
Prozentsätze maßgeblich:
bis 90 Tage vor Mietbeginn: 40% des Reisepreises; vom 89. bis 60. Tag: 60%
des Reispreises; vom 59. bis 30. Tag: 70% des Reisepreises; bei Rücktritt
innerhalb von 30 Tagen vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt der Reise: 90%
des Reisepreises, jeweils auf volle Euro-Beträge aufgerundet.
5.2. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im
Zusammenhang mit seinem Rücktritt oder seinem Nichtantritt der Mietzeit keine
oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die in den Pauschalen
aufgeführten oder tatsächlich abgerechneten Kosten.
5.3. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, oder der Unterkunft (Umbuchung)
vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt pro Reiseteilnehmer
wie folgt erheben: bis 75. Tag vor Reiseantritt: 30,00 €, sofern dem
Reiseveranstalter dadurch keine Mehrkosten oder Leerzeiten entstehen.
Umbuchungen ab dem 74. Tag vor Reiseantritt können grundsätzlich nur nach
Reiserücktritt gemäß Ziffer 5.1. mit nachfolgender Neuanmeldung vorgenommen
werden oder nach individueller Vereinbarung mit dem Reiseveranstalter.
5.4. Der Veranstalter weist die Kunden ausdrücklich darauf hin für seine
Urlaubsreise einen Versicherungsschutz, insbesondere eine Auslandskrankenversicherung
und eine Reiserücktrittsversicherung, abzuschließen. Wir
empfehlen ELVIA Versicherungsprodukte. Diese können Sie über unsere Partner
beziehen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie vertragliche Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft
und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu
vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein
Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag kündigen, wenn er vor Beginn der
Reise von wichtigen, in der Person des Reisenden oder dessen Mitreisenden liegenden
Gründen Kenntnis erlangt, die eine nachhaltige Störung des Aufenthalts
durch diesen Reisenden oder Mitreisenden erwarten lassen, oder wenn nach
Aufenthaltsbeginn die Durchführung des Aufenthalts trotz einer entsprechenden
Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden oder von Mitreisenden
so nachhaltig gestört wird, oder sich der Reisende oder ein Mitreisender in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass dem Veranstalter die weitere Durchführung
des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Dies gilt insbesondere im Falle
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Mietobjekts und des
Inventars. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich
jedoch den Wert nachweislich ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die er aus einer anderen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erhalten hat, einschließlich eventueller Erstattungen
durch den Eigentümer des Objekts.
8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die
Reise angeboten wird, über Pass-, Visa-und Gesundheitsvorschriften vor Abgabe
von deren Buchungserklärung sowie über eventuelle Änderungen vor Reiseantritt
zu unterrichten.
9. Mitwirkungsobliegenheiten des Reisenden / Pflicht zur pünktlichen Objekt-Rückgabe / Ersatz von Verzögerungsschäden
9.1. Beanstandungen sollte der Reisende dem Reiseveranstalter oder Partner
unverzüglich zur Kenntnis bringen und Abhilfe verlangen. Bitte rufen Sie in diesem
Fall den Reiseveranstalter an; die Telefonnummer finden Sie am Ende dieser AGB
sowie in den Unterlagen zum Anfahrtsweg, die Ihnen rechtzeitig vor Reiseantritt
zugehen und in denen auch ein Ansprechpartner vor Ort aufgeführt wird. Die
jeweils als Ansprechpartner benannten sind nicht berechtigt, irgendwelche
Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen lediglich bestätigen, die Beanstandung des
Reisenden entgegengenommen zu haben und sind gehalten, soweit möglich für
Abhilfe zu sorgen. Kommt der Reisende seiner Mitwirkungsverpflichtung
schuldhaft nicht nach, stehen ihm insoweit Ansprüche gegen den Reiseveranstalter
nicht zu.
9.2. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl
belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Reiseveranstalter berechtigt,
hierfür eine zusätzliche, angemessene Vergütung pro Tag und Person zu
verlangen. Auf Verlangen des Reiseveranstalters kann es auch zur Aufforderung
an die nicht angemeldete(n) Person(en) zum unverzüglichen Verlassen des
Objektes kommen. Dieser Aufforderung ist Folge zu leisten.
9.3. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück des
Vertragsobjektes ist nicht erlaubt.
9.4. Der Reisende ist verpflichtet, den ihm vom Reiseveranstalter vorgegebenen
Zeitpunkt (Uhrzeit) zur Rückgabe des Objekts zwingend einzuhalten. Ist kein
konkreter Rückgabezeitpunkt vorgegeben, ist das Objekt bis spätestens 11.00 Uhr
des letzten Tages der vertraglich vereinbarten Aufenthaltsdauer vollständig zu
räumen. Nach der vereinbarten Uhrzeit ist dem Reinigungspersonal ein
jederzeitiges Betreten des Objektes gestattet, verbunden mit der
uneingeschränkten Möglichkeit zur Reinigung.
9.5. Der Reisende verletzt eine vertragliche Nebenpflicht, wenn er aus eigenem
Verschulden zum vorgegebenen Zeitpunkt das Objekt nicht räumt und macht sich
insoweit schadensersatzpflichtig für den von ihm zu vertretenden Schaden. Denn
das Objekt kann nun nicht umgehend gereinigt werden; nachfolgende Reisende
können das Objekt nicht, wie mit diesen vereinbart, beziehen und dafür den
Reiseveranstalter mit reisevertraglichen Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüchen
überziehen. Der Reiseveranstalter behält sich in einem solchen
Fall vor, beim aus eigenem Verschulden verspätet ausziehenden Reisenden
Regress zu nehmen. In jedem Fall der verspäteten Objektrückgabe ist der
Reiseveranstalter berechtigt, vom verspätet ausziehenden Reisenden einen
pauschalierten Schadensersatz von 50,00 € für jede angefangene Zeitstunde zu
verlangen, die der Reisende verschuldet das Objekt verspätet an die Beauftragten
des Reiseveranstalters bzw. an diesen zurückgibt. Der Nachweis und die
Geltendmachung eines höheren Schadens insoweit behält sich der
Reiseveranstalter ausdrücklich vor. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten
Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen
konkret zu beziffern und zu belegen. Dem Reisenden ist ausdrücklich
gestattet nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter überhaupt kein oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.
9.6. Der Kunde ist verpflichtet, das Objekt in einem ordentlichen Zustand zu
übergeben. Insbesondere ist der Geschirrspüler zu leeren, die Abfälle sind
zu entsorgen sowie Töpfe, Geschirr und Kühlschrank sauber zu
hinterlassen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist der
Reiseveranstalter berechtigt, die entstehenden Kosten der zusätzlichen Reinigung
in Rechnung zu stellen oder von der Kaution einzubehalten.
9.7. Die Mitnahme von Haustieren ist ausschließlich nach vorheriger Rücksprache
mit dem Reiseveranstalter und dessen ausdrücklicher Bestätigung gestattet.
10. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein
Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Reiseveranstalter
herbeigeführt wurde oder wenn der Veranstalter für einen dem
Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
11. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Abtretungsverbot
11.1. Vertragliche Ansprüche gegen den Veranstalter wegen nicht vertragsgemäßer
Bereitstellung des Mietobjektes sind innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vorgesehenen Ende der Mietzeit gegenüber dem Reiseveranstalter
schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Monatsfrist können Ansprüche nur
noch geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist gehindert war.
11.2. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden
sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei
Monate nach Ende der Hemmung ein.
11.2.1. Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einschließlich
vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Reiseveranstalters beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche
auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Reiseveranstalters beruhen.
11.2.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB
verjähren nach einem Jahr.
11.2.3. Die Verjährung nach den Ziffern 11.2.1 bis 11.2.2. beginnt mit dem Tag, an
dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
11.2.4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der
Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11.2.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen
Verjährungsregelungen zu Schadenersatzansprüchen des Reisenden,
insbesondere gemäß § 199 Abs. 2 BGB und § 199 Abs. 3 BGB unberührt.
11.3. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ohne dessen
ausdrückliche Zustimmung ausgeschlossen.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen ungültig sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
13. Reiseveranstalter
La Sarda GmbH, Uerikon, Schweiz,
Laubisrütistr. 88
8713-Uerikon
SCHWEIZ
Tel: +41-44-7963938 Fax: +41-44-7963937
HR-Nummer: CH-020.4.021.173-2
Geschäftsführer: Paul von Arx
E-Mail: info@lasarda.com
Bei Beanstandungen bitte folgende Nummer wählen: +41-44-7963938
Stand: 01. Januar 2010
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